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Alt 20.09.2016, 06:19
Lutz, im Istrien Forum
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Standard Asylbewerber machen Urlaub in ihren Herkunftsländern

Sie reisen ausgerechnet in das Land, aus dem sie geflohen sind: Einige anerkannte Asylberechtigte kehren nach einem Zeitungsbericht vorübergehend besuchsweise in ihr Herkunftsland zurück.

Die „Welt am Sonntag“ berichtete von Fällen, die den Berliner Arbeitsagenturen bekannt geworden und auf andere Regionen übertragbar seien. Reiseländer waren demnach unter anderem Syrien, Afghanistan oder der Libanon.
„Es ist hier im Grundsatz bekannt, dass es solche Fälle schon gegeben hat“, bestätigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums den Bericht gegenüber FOCUS Online. Eine Statistik zu dem Phänomen führe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch nicht.

Arbeitslose Asylberechtigte dürfen 21 Tage im Jahr „ortsabwesend sein“

Grundsätzlich dürfen anerkannte Asylbewerber arbeiten. Die Arbeitsagenturen kommen dann ins Spiel, wenn sie keine Arbeit finden. Dann beziehen Asylberechtigte Hartz-IV-Leistungen. Wollen sie in den Urlaub, müssen die Leistungsbezieher bei der Bundesagentur für Arbeit Ortsabwesenheit beantragen. Die Dauer müssen Asylberechtigte dabei angeben – nicht jedoch, wohin sie in dieser Zeit wollen.
FOCUS Online hat nachgefragt, warum Flüchtlinge in ihre Heimatländer reisen.
„Die Gründe können unterschiedlich sein. Darüber müssen arbeitslose Asylberechtigte keine Auskunft geben, genauso wenig wie andere Leistungsbezieher“, sagt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Das Innenministerium weist darauf hin, dass es für einen vorübergehenden Aufenthalt durchaus nachvollziehbare Gründe geben könne, etwa familiärer Art, wenn ein naher Angehörige schwer erkrankt ist. „Handelt es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt.“

Wer in Heimatland reist, braucht gute Gründe – oder muss mit Folgen rechnen
Wenn das der Fall sei, drohen Folgen für den Flüchtling: Bei bereits anerkannten Asylberechtigten könne es nach einer Einzelfallprüfung zur Aberkennung des Schutzstatus kommen, so das Innenministerium. Wenn das Asylverfahren noch laufe und der Asylbewerber in seinen Herkunftsstaat gereist sei, dann gelte der Antrag sogar als zurückgenommen.
Alle Hartz-IV-Bezieher, also auch arbeitslose Asylberechtigte, dürfen 21 Tage im Jahr ortsabwesend sein. An allen anderen Tagen im Jahr haben Leistungsbezieher die Pflicht, ihren Briefkasten zu leeren – schließlich könnte ihnen ein Job vermittelt oder sie zu einem Bewerbungsgespräch geladen werden.

Sie müssen Urlaubsziel nicht angeben – und Anträge werden in der Regel genehmigt
„Die Vermittlungskraft der Bundesagentur prüft den Antrag und schaut, ob es wahrscheinlich ist, dass im gewünschten Zeitraum der Ortsabwesenheit eine Jobvermittlung anstehen könnte“, so der Sprecher. Wenn sich in den vergangenen Monaten bei der Jobvermittlung nichts getan habe oder nichts dafür spreche, dass während des Urlaubs ein Bewerbungsgespräch kommen könnte, dann spreche nichts dagegen, die Ortsabwesenheit zu genehmigen. Der Bundesagentur für Arbeit, die also kein Recht auf genauere Informationen über die Abwesenheit hat, bleibt am Ende kaum etwas anderes übrig, als den Urlaub zu erlauben.

Bundesagentur für Arbeit dürfte Informationen ohnehin nicht weitergeben
Und selbst wenn ein Betreuer im Gespräch von einer Reise etwa nach Syrien erfährt, sind ihm die Hände gebunden, wie eine Bundesagentur-Sprecherin der „Welt“ sagte: „Falls einer meiner Kollegen davon erfahren würde, dürfte er diese Information aufgrund des Datenschutzes nicht weitergeben, auch nicht an andere Behörden wie zum Beispiel die Ausländerbehörde.“
Trotzdem will das Bamf nun laut Bericht, dass die Arbeitsagenturen die Reise eines Asylberechtigten in sein Heimatland bei der Ausländerbehörde melden. „Bamf und Bundesagentur für Arbeit sind gegenwärtig in Kontakt zu dem beschriebenen Phänomen“, so ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber FOCUS Online.

CSU-Mann: "Nicht vermittelbar"
Der innenpolitische Sprecher der CDU=CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, sagte zu FOCUS Online: "Ich halte es für nicht vermittelbar, dass offenbar eine zunehmende Anzahl an Flüchtlingen für Kurzaufenthalte in die Heimat reist, um Familienangehörige und Bekannte zu besuchen. Wenn der Fluchtgrund offenbar weggefallen und der Aufenthalt in der Heimat gefahrlos möglich ist, müssen die Migranten dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren."

www.focus.de/politik/deutschl...d_5928238.html
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