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Der Aufreger der Woche
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#1
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Covid-Patient geht am Mainzer Hauptbahnhof einkaufen
Ein stationärer Corona-Patient aus Wiesbaden hat am Mainzer Hauptbahnhof trotz seiner Erkrankung eingekauft. Gegen den 21-Jährigen wird jetzt ermittelt.
Wie die Bundespolizei mitteilte, ereignete sich der Vorfall bereits am Dienstagabend. Demnach bat der Mann um kurz vor 22 Uhr eine Streife der DB Sicherheit um Hilfe. Er habe Corona und benötige medizinische Unterstützung. Allerdings tat er dies laut Bundespolizei erst, nachdem er in einem Rewe-Markt eingekauft habe. Ein Rettungswagen habe den 21-Jährigen in die Uniklinik Mainz zur weiteren Behandlung gebracht. Die inzwischen vor Ort eingetroffenen Beamten, die mit Schutzausstattung bekleidet waren, nahmen die Ermittlungen auf. Dabei stellten sie Zeugen fest und führten Gespräche mit den Mitarbeitern des Rewe-Marktes. Darunter sei auch ein Mitarbeiter gewesen, der einen kurzen persönlichen Kontakt zu dem jungen Mann gehabt habe, hieß es. Der Markt sei durch die Beamten zunächst abgesperrt und später durch die Marktleitung geschlossen worden. Laut Polizei hatte sich der 21-jährige Corona-Patient widerrechtlich aus der stationären Covid-Behandlung in der Helios-Klinik in Wiesbaden entfernt. Anschließend sei er mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Mainz gefahren und habe im Rewe-Markt eingekauft. Das zuständige Gesundheitsamt sei über den Vorfall in Kenntnis gesetzt worden, hieß es. Gegen den Mann seien ein Strafverfahren durch die Landespolizei sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Bundespolizei eingeleitet worden. https://www.swr.de/swraktuell/rheinl...z-ein-100.html
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#2
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Es gibt doch immer wieder unglaublich dumme Idioten!
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Beste Grüße aus Wilhelmsfeld Wolfram Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind. (Otto von Bismarck) Top-Themen:
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#3
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Nach meinem Rechtsempfinden müsste dieses asoziale Verhalten als "vorsätzliche Körperverletzung in zahlreichen Fällen" bestraft werden, weil eine schwere Erkrankung mit möglicher Todesfolge billigend in Kauf genommen wurde. Diese Straftat müsste mit einer Haftstrafe belegt werden.
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#4
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Ja da stimme ich dir zu. Ein solches Verhalten, das auch noch vorsätzlich durchgeführt wurde, gehört nicht nur mit einer Geldbuße bestraft. Mir fehlen hier die Worte, ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln Das ist nicht nur asozial sondern auch kriminell
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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald, Konni Top-Themen:
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