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Kroatien: Neues - Interessantes - Sonstiges
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Alt 17.10.2012, 07:31
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard Steuerreform in Kroatien

In Kroatien ist ein Steuerreformpaket in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Anhebung des Umsatzsteuersatzes von 23% auf 25%, die Änderung des Einkommensteuertarifs, die Einführung einer 12%igen Quellensteuer auf Dividenden und die Senkung des Krankenversicherungsbeitrags von 15% auf 13%. Die Änderungen werden im Überblick dargestellt.

Änderungen in der Umsatzsteuer.
Der reguläre Umsatzsteuersatz wurde von 23% auf 25% erhöht. Ab dem 1.1.2013 kommt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10% auf bestimmte Dienstleistungen im Gastgewerbe zur Anwendung. Die Kleinunternehmergrenze wird auf jährliche Umsätze von HRK 230.000 (ca EUR 30.354) angehoben.

Änderung des Einkommensteuertarifs.
Der kroatische Einkommensteuertarif ist ein Stufentarif, wobei die kroatischen Gemeinden ein Zuschlagsrecht auf die tarifliche Einkommensteuer haben (zB 18% für die Stadt Zagreb, höchster effektiver Steuersatz somit 47,2%). Ab dem 1.3.2012 beträgt die jährliche Einkommensteuer für steuerpflichtige Jahreseinkommen (Einkommen nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und vor Berücksichtigung des Grundfreibetrags):
  • 0 % für Einkommen zwischen HRK 0 und HRK 26.400 (ca EUR 3.484),
  • 12 % für Einkommen zwischen HRK 26.401 und HRK 52.800 (ca EUR 6.968),
  • 25 % für Einkommen zwischen HRK 52.801 und HRK 132.000 (ca EUR 17.421),
  • 40 % für Einkommen über HRK 132.001 (ca EUR 17.421).
Der persönliche monatliche Grundfreibetrag wird auf HRK 2.200 (ca EUR 291) angehoben.

Quellensteuer auf Dividenden.
Ab dem 1.3.2012 werden von natürlichen Personen vereinnahmte Dividenden als Kapitaleinkünfte mit einem Steuersatz von 12% endbesteuert, wenn der Auszahlungsbetrag HRK 12.000 (ca EUR 1.600) im Jahr übersteigt. Die 12%ige Quellensteuer gilt nicht für Dividenden, die von der auszahlenden Gesellschaft bis zum 31.12.2000 erwirtschaftet wurden (diese sind weiterhin steuerbefreit). Ausgeschüttete Vorausdividenden, die den tatsächlichen Gewinn überschreiten, werden in Höhe der Differenz als Entnahme betrachtet und mit einem Steuersatz von 40% endbesteuert. Bei Dividendenausschüttungen an ausländische juristische Personen wurde eine 12%ige Quellensteuer eingeführt, die je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen bzw aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie (10% Mindestbeteiligung, zwei Jahre Mindestbehaltedauer) reduziert werden kann bzw entfällt.

Änderungen des Sozialabgabengesetzes.
Ab dem 1.5.2012 wurde der Krankenversicherungsbeitrag (der ausschließlich vom Dienstgeber zu zahlen ist) von 15% auf 13% gesenkt.
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