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Der Aufreger der Woche
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#1
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Formulare, Formulare, von der Wiege bis zur....
Wer glaubt dies wäre eine typisch Deutsche Angelegenhiet der irrt sich. Selbst im liberalen Amerika treiben Beamten seltsam anmutende Dinge:
Jeder schimpft gerne über die Sturheit von Behörden und die Prinzipientreue von Beamten. Beides ist aber kein rein deutsches Problem. Vielmehr ist es etwas, dass alle Ämter der Welt gemeinsam haben. Überall. Zu jeder Zeit. Auch 1969 in den USA. Und selbst bei epochalen Momenten kennen die Beamten kein Pardon: Commander Neil Armstrong und Colonel Edwin "Buzz" Aldrin betraten nach der Landung mit der Mondfähre Eagle als erste Menschen den Mond. Lieutenant Colonel Michael Collins wachte über die Mission im Kommando-Modul Columbia. Die Apollo-11-Mission war ein historisches Ereignis, dass Hunderte Millionen Menschen am Fernsehen zwischen dem 19. und 21. Juli 1969 verfolgt hatten. Und fast jeder, der es erlebt hat, weiß noch heute genau, wo er damals war. Aber eben nur fast jeder. Die Zollbeamten bestanden nach der Rückkehr der Astronauten 1969 auf ein Formular, in dem stand, wo sie sich außerhalb der USA aufgehalten und was sie nach ihrem "Trip" in die Vereinigten Staaten eingeführt hatten. Da könnte ja sonst jeder kommen. Behörden machen eben keine Ausnahmen. Für niemanden. Das Formular musste ausgefüllt werden. Die Frage ist: Was wäre passiert, wenn sie es nicht getan hätten? Hätte der Zoll dann tatsächlich die Genehmigung verweigert, amerikanischen Boden zu betreten? Wären die drei illegal Einreisende gewesen? Hätten sie zurückreisen müssen? Oder wäre die US-Verwaltung sonst zusammen gebrochen? Brav aber haben die drei Astronauten unterschrieben, dass sie von dem damaligen Cape Kennedy, heute Cape Canaveral, aufgebrochen und auf dem Mond gewesen seien — und dass sie dann am 24. Juli in Honolulu wieder US-Boden betreten hätten. Dabei brachten sie Proben von Mondgestein und Mondstaub mit. Auf die Frage, ob es Umstände gegeben hatte, die nun zur Verbreitung von Krankheiten führen könnten, antworteten sie wahrheitsgemäß: "To be determined" — es muss noch festgestellt werden. Tatsächlich wurden die drei Astronauten nach ihrer Landung am 24. Juli im Pazifik 21 Kilometer von dem Flugzeugträger USS Hornet entfernt und 1480 Kilometer südwestlich von Hawaii — was als Honolulu im Zolldokument durchging — unter Quarantäne gestellt. Die Nasa wollte nicht Gefahr laufen, dass sie unbekannte Krankheitserreger vom Mond auf die Erde einschleppen würden. Die Gefahr wurde zwar als gering eingestuft, aber nicht als unmöglich. Die drei Astronauten mussten Schutzanzüge tragen, bis sie in einen isolierten "Wohnwagen" gebracht worden waren. In ihm wurden sie auch auf das US-Festland geflogen. Insgesamt blieben sie drei Wochen in "Isolation". Erst danach war man sich sicher, dass keine Gefahr bestand. Heute geht man mit Astronauten anders um und sieht es etwas lockerer. Auch beim Zoll. Damals aber waren die Beamten nicht auf so ungewöhnliche Reisende eingerichtet — und machten keine Ausnahme. Edwin Aldrin trieb es dann aber noch ein wenig weiter. Wenn schon alle auf dem Prinzipien reiten, füllte er pflichtbewusst für den Monat Juli eine Spesenabrechnung aus: Insgesamt machte er Ausgaben von 33,31 US-Dollar zwischen den 7. und dem 27. Juli geltend (heute ca. 216,59 US-Dollar). Die Reise von Cape Kennedy, Florida, zum Mond und vom Mond zum Pazifischen Ozean dagegen habe ein "Raumschiff der Regierung" übernommen. Ebenso habe die Regierung die Kosten für die Unterbringung und die Mahlzeiten getragen. Was sich da wohl die Verwaltungsangestellten der Nasa gedacht haben müssen, als sie das bearbeiten durften? zum gesamten Artikel, sowie weiteren interessanten Berichten: https://rp-online.de/panorama/wissen...t_aid-21959043
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#2
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Herrlich, das hätte auch in unserem "Witzeforum" stehen können.
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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald, Konni Top-Themen:
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#3
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Kein Witz - mit Original Unterschriften von Neil Armstrong, Edwin Aldrin und Mike Collins auf dem Einreiseformular:
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#4
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Ich habe es dir auch so geglaubt
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#5
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Eigentlich ist das eine ernste Sache.
Nehmen wir mal an dass die Schnapsidee von Hr. Brinkhaus www.istrien-live.com/forum/sh...ad.php?t=14026 mit einer deutschen Mondlandung realisiert wird und dazu nicht wie bei Aldrin ein "Raumschiff der Regierung" verwendet wird sondern eines einer Privatfirma wie z.B. SpaceX, könnte dann ein deutscher Astronaut bei seiner Steuererklärung die Reisekosten geltend machen? Entfernung Erde - Mond = 385000 km x 0,3 Euro ergeben immerhin 115500 Euro ??? siehe dazu die Reisekostenabrechnung von Aldrin, Apollo11
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#6
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Zählen da jetzt die "Entfernungskilometer" oder die "gefahrenen/geflogenen Kilometer"?
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LG, der Kay |
#7
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Kürzeste Straßenverbindung - Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend, wobei das Finanzamt nur volle Entfernungskilometer berücksichtigt. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung können Sie aber angeben, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig gefahren sind. Verkehrsgünstiger ist eine Strecke, sofern Sie Ihre regelmäßige Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen normalerweise schneller und pünktlicher erreichen.
Welches Verkehrsmittel Sie tatsächlich genutzt haben, spielt keine Rolle. Das heißt, die kürzeste Straßenverbindung zählt, auch wenn eine (Teil-)Strecke länger sein sollte, die Sie beispielsweise mit der Bahn zurückgelegt haben.
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#8
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Zitat:
Das bringt mich auf den Gedanken, daß Elon Musk SpaceX nur aus steuerlichen Erwägungen gegründet hat - dabei produziert ja Tesla schon genug steuerwirksame Verluste.
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Es gibt nicht nur Kroatien - aber es ist ein wunderbares Land! |
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