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Corona Virus Covid-19 in Istrien / Kroatien
iCovir UVC Luftreiniger gegen Aerosole, Corona Viren, Covid-19 einschl. Anreiseländer Österreich, Slowenien und Italien sowie Nachbarländer. Situation an den Grenzen, Webcam uvm.

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Alt 26.01.2022, 17:29
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard Neue Regeln für Reisen innerhalb der EU ab 1. Februar!

Der Europäische Rat hat gestern eine Empfehlung für ein koordiniertes Vorgehen zur Erleichterung der sicheren Freizügigkeit während der Covid-19-Pandemie angenommen.

Gemäß der neuesten Empfehlung sollten Passagiere mit einem gültigen Covid-Zertifikat in ihrer Freizügigkeit nicht weiter eingeschränkt oder bei der Einreise in die Mitgliedstaaten nicht zu Testungen verpflichtet werden. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar, am selben Tag tritt das Gesetz in Kraft, das die Gültigkeitsdauer von Impfnachweisen für Reisen innerhalb der EU auf neun Monate (270 Tage) festlegt.

Ein gültiges EU-Covid-Zertifikat beinhaltet:
  • Impfpass für einen auf europäischer Ebene zugelassenen Impfstoff, wenn seit der letzten Dosis der Grundimmunisierung mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vergangen sind oder wenn die Person eine zusätzliche Dosis erhalten hat. Die Mitgliedstaaten können auch Impfbescheinigungen für von nationalen Behörden oder der WHO genehmigte Impfstoffe akzeptieren.
  • Negatives PCR-Testergebnis, das nicht mehr als 72 Stunden vor der Reise erhalten wurde, oder negativer Antigen-Schnelltest, der nicht mehr als 24 Stunden vor der Reise erhalten wurde
  • Eine Genesungsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass seit dem Datum des ersten positiven Testergebnisses nicht mehr als 180 Tage vergangen sind
  • Von Nicht-EU-Covidern kann verlangt werden, dass sie sich vor oder spätestens 24 Stunden nach der Ankunft einem Test unterziehen. Passagiere mit grundlegenden Funktionen oder Bedürfnissen, grenzüberschreitende Reisende und Kinder unter 12 Jahren sollten von dieser Anforderung ausgenommen werden.
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