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Immobilien in Kroatien
Ankauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Gesetze, Vorschriften, Tipps

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  #1  
Alt 24.04.2017, 10:49
judit, im Istrien Forum
judit offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 23.04.2017
Beiträge: 3
Standard Was ist erlaubt auf einem Grundstück in Sport-Freizeitsgebiet?

Hallo Zusammen.

Wir haben letztes Jahr ein Grundstück in Peroj ( direkt am Meer ) gekauft.

Der Grundstück befindet sich in einem sogenannten Spot- und Freizeitsgebiet, und es ist kein Bauland!
Genau das was wir wollten.

Uns fehlen aber immer noch Informationen...

Kann mir jemand einen Link schicken wo ich darüber ( deutsch ) nachlesen kann was wir auf unserem Grundstück " aufführen " dürfen?

Dürfen wir einen Grillplatz anlegen? Feuer ??? Garten??? ein kleines Clo-Haus???

Bin für alle Infos dankbar!

Lg.: Judit
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  #2  
Alt 26.04.2017, 18:18
Oberfranke offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 22.11.2012
Ort: Oberfranken
Beiträge: 67
Standard

Hallo Judith,
Wir waren bis vor ein paar Jahren auf einen Grundstück im Peroj unten bei den Beachvolleyballfeld.
Dieses gehört einen Bekannten von uns.
Er hat ein Gartenhaus mit einen kleinen massiven Gerätehaus(Dusche und Wc)
Wir waren dort mit dem Wowa oder Womo.
Grill war auch vorhanden.
Wasser und Abwasser vorhanden aber Strom über Notstromgerät

Man darf alles dort ausser das vor 4Jahren das Übernachten im Womo als Wild campen eingestuft wurde.
Als beim Nachbarn der Wowa beschlagnahmt wurde sind wir abgereist.
Seitdem waren wir nicht mehr unten
Die genaue Auskunft kann dir doch sicher die Gemeinde geben oder beim Käufer nachfragen.

Viel Glück

Ach ja, wo ist euer Grundstück, bin neugierig ( war unser Traum)
Gruss Winni
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  #3  
Alt 26.04.2017, 19:36
Wolfram, im Istrien Forum
Wolfram offline
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Interessen: Istrien - Kvarner Bucht - Nord- und Mitteldalmatische Adria
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Wilhelmsfeld / Rhein-Neckar-Kreis
Beiträge: 6.327
Standard

Zitat:
Zitat von judit Beitrag anzeigen
... Kann mir jemand einen Link schicken wo ich darüber ( deutsch ) nachlesen kann was wir auf unserem Grundstück " aufführen " dürfen?

Dürfen wir einen Grillplatz anlegen? Feuer ???
Dann schau mal hier unter Brandgefahr und Grillen, das würde ich seeehr ernst nehmen, da verstehen die Kroaten keinen Spass.
Jährlich fallen große Flächen Bränden zum Opfer!

- - - - -
Beste Grüße aus Wilhelmsfeld
Wolfram

Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt,
von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.


(Otto von Bismarck)


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  #4  
Alt 27.04.2017, 06:25
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
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oder hier:
www.istrien-live.com/forum/sh...ad.php?t=12329
www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=5618
sieht man jedes Jahr...
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  #5  
Alt 27.04.2017, 10:00
judit, im Istrien Forum
judit offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 23.04.2017
Beiträge: 3
Standard

Hallo Winni,

dake für dein Antwort!
Ich habe Dir PN geschickt.

Was bedeutet genau "beschlagnahmt"?

Lg.: Judit
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  #6  
Alt 27.04.2017, 10:25
Wolfram, im Istrien Forum
Wolfram offline
Admin
Interessen: Istrien - Kvarner Bucht - Nord- und Mitteldalmatische Adria
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Wilhelmsfeld / Rhein-Neckar-Kreis
Beiträge: 6.327
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Zitat:
Zitat von judit Beitrag anzeigen
... Was bedeutet genau "beschlagnahmt"?
"beschlagnahmt" bedeutet, dass der Wohnwagen aufgrund einer Straftat - Campen außerhalb eines Campingplatzes = Schwarzcampen - von der kroatischen Polizei "kassiert" wurde! Möglicherweise hat ihn der Besitzer "nach Zahlung einer kräftigen Strafe" wiederbekommen

- - - - -
Beste Grüße aus Wilhelmsfeld
Wolfram

Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt,
von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.


(Otto von Bismarck)


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  #7  
Alt 27.04.2017, 11:33
Oberfranke offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 22.11.2012
Ort: Oberfranken
Beiträge: 67
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Zitat:
Zitat von Wolfram Beitrag anzeigen
Dann schau mal hier unter Brandgefahr und Grillen, das würde ich seeehr ernst nehmen, da verstehen die Kroaten keinen Spass.
Jährlich fallen große Flächen Bränden zum Opfer!
Das ist doch selbstverständlich Wolfram
MfG
Winni
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  #8  
Alt 27.04.2017, 11:35
Oberfranke offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 22.11.2012
Ort: Oberfranken
Beiträge: 67
Standard

Zitat:
Zitat von Wolfram Beitrag anzeigen
"beschlagnahmt" bedeutet, dass der Wohnwagen aufgrund einer Straftat - Campen außerhalb eines Campingplatzes = Schwarzcampen - von der kroatischen Polizei "kassiert" wurde! Möglicherweise hat ihn der Besitzer "nach Zahlung einer kräftigen Strafe" wiederbekommen
Das hat gedauert soweit ich erfahren habe.
Nach Ca.4 Wochen konnte er alles abholen.
Er wurde auch versiegelt.
Winni
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  #9  
Alt 27.04.2017, 11:40
judit, im Istrien Forum
judit offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 23.04.2017
Beiträge: 3
Standard

Hallo Wolfram, hallo Lutz!

Danke für die Info.

Wir gehören zu der Sorte die wissen wie es mit Feuer (ganz besondere) in Kroaten umgeht. Ich gebe euch Recht, man kann nicht oft genug betonen das Vorsicht angesagt ist!!
Wir hatten in dem Letzten Jahren sehr viel Zeit mit WOMO hauptsachlich in Istrien aber auch in ganz Kroatien verbracht. Am meisten in Nebensaison. Einmal im Hochsaison, da natürlich auf Campingplätzen...sonst abseits von Zivilisation irgendwo direkt an der Küste.
Wir haben auch schon schreckliches was Feuer beim Trockenheit betrifft erlebt. Eine Gruppe betrunkene Jugendliche beim "Lagerfeuer Wettbewerb"...

Meine Frage bezüglich ua. Grillplatz errichten bezieht sich auf Rechtliche Auflagen bezüglich kleine Baumaßnahmen in dem genannten Gebiet.

Da würde ich für Infos sehr dankbar.
Vill. kennt jemand jemanden der sich mit dem rechtlichen Dingen auskennt...
( gerne gegen Entgeld ).

Lg. Judit
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  #10  
Alt 27.04.2017, 12:08
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
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Es ist (leider) so dass man direkt an der Küste sehr wenig Spielraum hat. Ein wenig weg vom Ufer oder so dass man das Grundstück nicht direkt einsieht ist schon weniger problematisch. Ein Wohnwagen ist immer kritisch, ein "Geräteschuppen" eher nicht. Auch wenn der kroatische Nachbar etwas tut heisst es noch lange nicht dass dies der "Fremde" auch tun darf. Aber wie immer gilt auch hier der Grundsatz "wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter".
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