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Immobilien in Kroatien
Ankauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Gesetze, Vorschriften, Tipps

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  #1  
Alt 02.03.2012, 15:33
Adria Tom
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wichtige Gesetzesänderungen zum Verkauf von Häusern

Im August 2011 wurden verschiedene Kroatische Gesetze geändert die auch die Veräusserung von Häusern betreffen. Dies hat landesweit für einige Verwirrung und Aufsehen gesorgt. Zudem haben viele Eigentümer von Häusern davon nichts mitbekommen und sind dann sehr überrascht, wenn Sie Ihr Haus verkaufen wollen und von einem sachverständigen Makler erfahren, dass ihr Haus vielleicht gar nicht verkauft werden kann. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass Eigentümer ihr Haus selber oder mithilfe eines “Vermittlers” verkaufen, der Gesetze und Aenderungen derer nicht verfolgt oder versteht. Dann kann es sein, dass der vermeintlich neue Eigentümer beim Grundbuchamt erfährt, dass er ein “illegales Haus” gekauft hat und das Haus gar nicht auf seinen Namen übertragen werden kann!

Was ist die Sachlage? Seit August 2011 ist der Eigentümer eines Hauses dazu verpflichtet, zu beweisen, dass es sich bei seinem Haus um ein “legales Objekt” handelt, wenn er dieses verkaufen will. Zunächst mal bedeutet dies sinngemäss, dass ab August 2011 sämtliche Häuser in Kroatien ohne den erforderlichen gültigen Beweis im Sinne des neuen Rechts illegal sind!

Als Beweis der Legalität gelten je nach dem Zeitpunkt der Erbauung des Hauses unterschiedliche Dinge. Dabei wurden die folgenden Zeiträume bestimmt und dem Gesetzgeber genügende Beweismittel, hier vereinfacht dargestellt, definiert:

1. Das Haus wurde vor dem 15.02.1968 erbaut
In diesem Fall muss der Eigentümer eine Bestätigung ( im Kroatischen “Akt o uporabi” genannt) vom Katasteramt vorlegen können, dass das Haus vor diesem Zeitpunkt erbaut wurde. Dies betrifft vor allem die vielen typischen Natursteinhäuser die vor langer Zeit in Istrien erbaut wurden. Als Beweismittel dienen in den meisten Fällen Luftaufnahmen der Katasterbehörden.

2. Das Haus wurde zwischen dem 15.02.1968 und dem 19.06.1991 erbaut
In diesem Zeitraum erbaute Häuser benötigen eine gültige Baugenehmigung. Das so erbaute Haus muss mit dem jetzigen Haus übereinstimmen bzw. für Veränderungen am Haus müssen ebenso gültige Baugenehmigungen vorhanden sein.

3. Nach dem 19.06.1991
Nach der Unabhängigkeit Kroatiens vom ehemaligen Jugoslawien benötigen Häuser zusätzlich zu der Baugenehmigung eine Nutzungsgenehmigung, die einer Deutschen Bauabnahme ähnelt und im Kroatischen "Uporabna Dozvola” genannt wird. Diese Tatsache ist vielen Hausbesitzern fremd. Sie kann auch nachträglih beantragt werden wobei die Erteilung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Ohne diese Dokumente (sowie den Grundbuchauszug, einen gültigen Kaufvertrag usw.) wird eine Eigentumsübertragung eines Hauses nach dessen Veräusserung auf einen neuen Eigentümer verweigert. Daher sollte jeder Eigentümer eines Hauses überprüfen, ob diese Dokumente vorliegen, bevor man seine Immobilie zum Verkauf anbietet bzw. ein Kaufinteressent sich nur die entsprechenden Objekte anschauen!

Wer der Kroatischen Sprache mächtig ist und sich von dieser Materie nicht abschrecken lässt, kann mehr über dieses Thema beim Online-Informationsdienst der Republik Kroatien IUS-INFO erfahren.

Weitere Informationen bei TopAdria Immobilien, Istrien

Tom
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  #2  
Alt 02.03.2012, 21:20
Jadran offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 12.01.2010
Ort: NRW
Beiträge: 1.135
Standard

na europa grüßt

diese art gebrauchsabnahme ist für deutschland normal

Nutzungsgenehmigung, die im Kroatischen "Uporobna Dozvola” genannt wird. Diese Tatsache ist vielen Hausbesitzern fremd.

na das wird ja noch was werden

fein das es adria tom gibt

jadran
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