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12 - Tierschutz in der EU
Wie ist es eigentlich mit dem Tierschutz in der EU bestellt? Kann hier das Land Kroatien, das als baldiger Beitrittskandidat gilt, einige sinnvolle Regelungen bereits jetzt umsetzen? Eher nein, denn dieses Thema ist leider kein Vertragsziel der EU! Die EU hat Normwerte und Richtlinien für jeden Sch.... erlassen, darunter so unsinnige Dinge wie die Normgurke mit einer zulässigen Maximalkrümmung von 10 mm auf 10 cm Länge der Gurke, aber solch wichtige Themen klammert man aus bzw. überlässt sie der Länderhoheit.
Viele Fragen zum Thema Tierschutz in der EU werden auf dieser Webseite beantwortet. Auszüge: Vor dem Hintergrund der ökonomischen Ausrichtung der EU hat der Schutz von Tieren in der EU keine eigenständige Bedeutung und fand bislang auch nicht Aufnahme in den Katalog der Gemeinschaftstätigkeiten von Art. 3 des Gründungsvertrags (EGV). Dennoch ist die Union gezwungen, sich auch mit tierschutzrelevanten Sachfragen zu beschäftigen, da diese oftmals eng mit wirtschaftlichen und handelspolitischen Aspekten verknüpft sind. In erster Linie findet diese Auseinandersetzung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) statt, die als eine der bedeutendsten EU-Tätigkeiten die Landwirtschaft sowie den Handel mit deren Produkten umfasst (Art. 32 Abs. 1 EGV). Tiere werden hierbei als "landwirtschaftliche Erzeugnisse" definiert, womit sie als Handelswaren Gegenstand des Gemeinsamen Markts bilden. Da der Tierschutz kein Vertragsziel der EU darstellt, besitzt sie diesbezüglich auch keine umfassende Zuständigkeit zur Rechtsetzung. Ihre entsprechenden Kompetenzen sind vielmehr auf jene Gebiete beschränkt, in denen nationalen Bestimmungen über den Umgang mit Tieren auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Bedeutung zukommt, weil sie sich auf den Gemeinsamen Markt auswirken. Tierschutzfragen werden mit anderen Worten nur im Hinblick auf ein reibungsloses Funktionieren des freien Warenverkehrs unter den Mitgliedstaaten und die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen geregelt. Ausserdem normiert die Union tierschutzrelevante Bereiche lediglich, wenn dies dem Grundsatz der Subsidiarität von Art. 5 EGV entspricht. Da viele Tierschutzgebiete keinen Einfluss auf den freien Warenverkehr haben, bleiben sie von einer gemeinschaftlichen Normierung gänzlich ausgeklammert. So fallen bspw. die Haltung von Heim- und Wildtieren von vornherein in die alleinige Regelungskompetenz der nationalen Gesetzgeber. Eliane |
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Impfen statt Töten
Wie Ihr ja alle wisst arbeiten wir sehr eng mit Herrn Volker Fritzemeier vom Förderverein Tierschutzprojekt Kroatien e.V. zusammen. Da er sich auch sehr stark auch auf EU-Ebene engagiert, wandte sich Herr Fritzemeier vor kurzem per Mail direkt an die Abgeordnete des Europ. Parlaments Frau Elisabeth Jeggle (unter anderem Vizepräsidentin der Intergroup "Animal Welfare" Tierschutz) mit der Bitte um Zusendung des Gesetzesentwurfs der EU zum Thema Tierschutz/Strassentiere. Er erhielt dazu gestern folgende Antwort aus ihrem Büro: schon im Mai 2008 wurde vom Europäischen Parlament eine *Entschliessung* über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union 2007-2013 formuliert. (Eine Entschliessung des Europäischen Parlamentes ist eine Art Bericht mit Zielformulierungen für künftige EU-Gesetze und hat zumeist außenpolitische Inhalte, zunächst ohne rechtlich bindende Inhalte.)
Dieser Bericht liegt auch im genauen Wortlaut vor. Wer sich durch die 14 Seiten kämpfen möchte, einfach kurz bei mir melden und ich schicke das Word-Dokument gerne zu. Die wichtigsten Aussagen darin wurden aber von dem pers. Referenten von Frau Jeggle wie folgt zusammengefasst: ....die Tiergesundheitsstrategie spricht sich aber eben nicht für eine Tötung von Streunertieren aus, im Gegenteil: die Strategie steht unter dem Motto "Impfen statt Töten" und nimmt sogar erstmal explizit Stellung zum Schutz von Streunertieren. So heißt es in Ziffer 16: 16. begrüßt, dass sich die Strategie auf die Gesundheit aller Tiere in der Europäischen Union erstreckt, so dass damit auch die nicht ausdrücklich genannten verwilderten Haustiere erfasst sind, sofern die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragen; 20. weist darauf hin, dass die Tiergesundheitsstrategie mit ihrem präventiven Ansatz die nötigen gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen entwickeln sollte, um sowohl Haustiere und streunende Tiere zu kontrollieren als auch die Ausbreitung von zoonotischen Krankheiten und von Tiergesundheitsproblemen zu verhindern; stellt fest, dass die Strategie insbesondere Impfprogramme und andere präventive Maßnahmen in Bezug auf Krankheiten, die von streunenden Hunden und Katzen übertragen werden, umfassen sollte, insbesondere dann, wenn gegenwärtig noch keine Impfung möglich ist; fordert die Kommission auf, die potentiellen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Ausbreitung von zoonotischen Krankheiten sowie der Mobilität der Bürger und ihrer Haustiere auszuwerten;..... Man hat also zumindest mal schriftlich fixiert, dass "Impfen statt Töten" im Vordergrund steht und dass die nötigen gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen entwickelt werden sollen, um präventiv sowohl Haustiere als auch streunende Tiere zu kontrollieren. Dieser Bericht macht doch Hoffnung, dass der Tierschutz innerhalb der EU irgendwann einmal auch zum Tierrecht wird und es eine gesetzliche Grundlage gibt, an der sich Länder wie Rumänien, Bulgarien, Spanien und auch Kroatien (Aufzählung nicht vollständig) orientieren. Eliane |
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