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#1
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Papst angezeigt - was deutsches Recht nicht alles möglich macht
Papst Benedikt XVI. sei in Freiburg im Papamobil nicht angeschnallt gewesen. Ein Dortmunder hat das Kirchenoberhaupt angezeigt.
Muss der "Stellvertreter Jesu Christi" mit einem Bußgeld rechnen? Weil er bei seiner Fahrt im Papamobil im September in Deutschland nicht angeschnallt war, hat ein Mann aus Dortmund Papst Benedikt XVI. bei der Stadt Freiburg angezeigt, wie dessen Anwalt Johannes Christian Sundermann aus Unna am Freitag sagte. Gilt die Anschnallpflicht auch für Papst Benedikt XVI.? Mit dieser Frage beschäftigt sich daher nun die Anwaltskanzlei Sundermann aus dem westfälischen Unna. Die Kanzlei bestätigte am Freitag einen Bericht der "Westfälischen Rundschau“. Ein Mandant aus Dortmund stehe hinter der Anzeige bei der Stadt Freiburg. Der biete nicht nur zwei eigene Zeugen auf, sondern verweise auch noch auf den Erzbischof von Freiburg, den Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, und Baden-Württemberg Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Sie könnten die Ordnungswidrigkeit sicher ebenfalls bezeugen, erklärte die Kanzlei Sundermann. Je nach Schwere des Verstoßes und den Einkommensverhältnissen des Papstes könnte die Stadt nach seinen Angaben wegen Verletzung der Gurtpflicht ein Bußgeld zwischen 30 und 1.000 Euro verhängen. Die Kanzlei hat für sich noch nicht herausgefunden, ob Papst Benedikt XVI. ein deutscher Bürger oder ein Staatsoberhaupt sei, das diplomatische Immunität genieße. In Freiburg müssen ebenfalls die Rechtsgelehrten ran. Die Stadt bestätigte aber zunächst einmal den Eingang der Anzeige. Hintergrund der Anzeige ist nach Aussagen der Kanzlei ein Schreckerlebnis des Mandanten. Nach dem Papstbesuch habe sich ein Unfall mit Toten ereignet. Die Insassen seien nicht angeschnallt gewesen. Der Mandant, selbst nicht Kirchenmitglied, denke aber auch an die Sicherheit des Papstes. Selbst bei Schrittgeschwindigkeit könne sich der Heilige Vater bei einem Aufprall schwer verletzen. Anschnallen wäre durchaus möglich, meinte der Anwalt. Das Papstmobil verfüge über Sicherheitsgurte. Wie Sundermann sagte, habe sich Mercedes als Hersteller des Papamobils bereits bei ihm gemeldet und darauf hingewiesen, "dass das Papamobil auf allen Plätzen mit funktionstüchtigen Sicherheitsgurten ausgestattet sei“. Nun sei es also an der Stadt Freiburg, den Tatbestand zu prüfen und möglicherweise sogar den Papst anzuhören. "Dort wird mit Hochdruck an der Sache gearbeitet“, sagte Sundermann, der damit rechnet, dass der Fall schnell entschieden wird. (abendblatt.de/dpa) zum Artikel Das schlimme daran ist wohl dass sich dafür auch noch eine Anwaltskanzlei hergibt! Ich poste dies unter WITZE, denn etwas passenderes konnte ich wirklich nicht finden.
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#2
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Zitat:
Das wird aber so ausgehen, dass man einfach nichts mehr darüber hört - so nach dem Motto ".....aber man kann doch nicht dem Papst ein Knöllchen verabreichen ..... bla bla bla !!! (Habs übrigens heute auch in unserer Tageszeitung gelesen)
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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald, Konni Top-Themen:
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#3
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Ich habe zwar kein Jurastudium aber ich denke mal dass es sich bei dem Papamobil rein rechtlich um ein Diplomatenfahrzeug eines ausländischen Staates handelt und unsere Gesetzgebung in diesem Fall keine Anwendung findet:
Alle staatlich genutzten Fahrzeuge des Vatikans tragen Kennzeichen, die mit SCV beginnen. Die Buchstaben SCV stehen für Stato della Città del Vaticano (italienisch) oder Status Civitatis Vaticanae (lateinisch) (deutsche Übersetzung: Vatikanstadt-Staat - resp. wörtlich: Staat 'Stadt des Vatikans'). Damit ist dieser Kokolores hoffentlich vom Tisch!
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#4
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Zitat:
wo ist mein Duschgel ? |
#5
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Dann möchten sich bitte auch alle Närrinnen und Narren auf den Karnevalswagen landesweit anschnallen.....
Würde bestimmt auch manchem Promilleopfer zu sichererem Sitz verhelfen... |
#6
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Um Himmels Willen - brich da mal keine Lawine los...
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