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Immobilien in Kroatien
Ankauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Gesetze, Vorschriften, Tipps

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  #1  
Alt 16.06.2015, 12:41
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
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Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard Vermietung durch Ausländer in Kroatien

Seit diesem Monat gilt in Kroatien ein neues Gesetz welches Vermieter ohne Kroatische Staatsbürgerschaft verpflichtet, monatlich eine Steuererklärung in kroatisch abzugeben. Hierzu bedarf es üblierweise eines örtlichen Steuerberaters sodass nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Weitere umfassende Infos und Tipps zum Thema finden sich auf der Internetseite von Kroati.de

Hier zur Übersicht ein Auszug:
Viele Europäer die sich eine Immobilie in Kroatien gekauft haben, möchten ihr Haus in Kroatien neben dem Eigengebrauch vermieten um einen Nebenverdienst zu erzielen. In unserem Bericht versuchen wir Ihnen alle Fragen rund um das Thema die Vermietung einer Immobilie in Kroatien ausführlich zu beantworten, damit Sie Ihre Haus legal vermieten können.

Papier u. Genehmigungen zur Vermietung
Vor dem Beitritt Kroatiens in die EU war die Vermietung eines Ferienhauses an Urlaubgäste nur erlaubt, wenn man vor Ort eine Firma gegründet hat, über die man vermieten durfte. Für viele Hausbesitzer war der Aufwand zu groß und so konnte man die Immobile im Jahr maximal an 15 Freunde/Bekannte ohne Bezahlung zur Verfügung stellen.

Seit dem EU Beitritt am 01.07.2013 hat sich vieles geändert und es ist nun ohne größere Probleme möglich als Ausländer eine Immobilie in Kroatien zu vermieten. Natürlich muss man sich aber an einige Vorschriften halten, die wir Ihnen hier genauer erläutern werden.

Die Kategorisation
In Kroatien dürfen nur Immobilen an Touristen vermietet werden, die vor Ort kategorisiert sind. Hierbei unterscheidet man zwischen privaten Personen die eine Unterkunft mit maximal 8 Zimmern/16 Betten vermieten und juristischen Personen. In unserem Bericht gehen wir detailliert auf die Voraussetzungen für eine gültige Kategorisation einer Immobilie ein, die eine Privatperson benötigt.

Den Antrag zur Kategorisation einer Immobile in Kroatien können Sie bei der jeweiligen Gemeinde vor Ort beantragen. Nachdem Sie den Antrag mit allen benötigten Unterlagen eingereicht haben, wird Ihre Unterkunft vor Ort besichtigt und anschließend kategorisiert. Nach der Kategorisierung müssen Sie sich ein Schild mit der Sternenanzahl ihrer Unterkunft gegen eine Gebühr bestellen. Die Kennzeichnung der Unterkunft mit dem "blauen Schild" ist verpflichtend.

Der Eigentumsnachweis im Grundbuch (Zemljiska knjiga)
Die Immobilie muss auf Ihren Namen im Grundbruch eingetragen sein. Das heißt Sie müssen einen gültigen Eigentumsnachweis besitzen. Ebenso muss die Immobilie auf Ihren Namen beim Vermessungsamt (Katastar) eingetragen sein.

Das ärztliche Attest
Der im Grundbuch eingetragene Hausbesitzer muss sich von einem Arzt eine Art Gesundheitszeugnis ausstellen lassen, dass er sowie alle Familienangehörige frei von ansteckenden Krankheiten sind. Die ärztliche Untersuchung können Sie bei einem deutschen Arzt (am besten das Dokument übersetzen) oder bei einem kroatischen Arzt durchführen.

Zahlung der Kurtaxe und Bettensteuer
Alle Besitzer einer touristischen Unterkunft sind verpflichtet Ihre Übernachtungsgäste vor Ort in der touristischen Gemeinschaft (TZ) anmelden und die dafür fällige Kurtaxe zu entrichten. Die Kurtaxe ist vom Alter abhängig und variiert von Ort zu Ort. Der Preis für die Kurtaxe pro Tag liegt bei Erwachsenen zwischen 1-2 €. Kinder und Jugendliche von 12-17,99 Jahren zahlen 50%. Kinder von 0-11,99 sind von der Kurtaxe befreit.

Seit dem EU Beitritt ist die Zahlung der Kurtaxe für den normalen Hausbesitzer, der einen Jahresumsatz von weniger als 30.000,- € erzielt, wesentlich vereinfacht worden. Seit neuem gibt es eine Art Bettensteuer - d.h. die Kurtaxe ist nicht mehr von der Personenzahl abhängig, sondern von der Anzahl der gemeldeten Betten. Der Preis für die Bettensteuer beträgt 300 Kuna + 300 Kuna für die Kurtaxe. Es ist also insgesamt ein Pauschalbetrag von 600 Kuna im Jahr/pro Bett zu entrichten. Der Preis kann von Gemeinde zu Gemeinde leicht unterschiedlich sein.

Die Anmeldung der Urlaubsgäste
Wie schon oben erwähnt ist jeder Unterkunftsbesitzer verpflichtet seine Gäste innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft in der Tourismuszentrale vor Ort anzumelden. Die Anmeldung können Sie entweder über ein dafür vorgefertigtes Formular oder online auf der Webseite Prijava.hr, die gerade für ausländische Immobilienbesitzer interessant ist, erledigen. Wer fragen dazu hat, sollte sich am besten vor Ort bei der zuständigen Tourismuszentrale informieren.

Anleitung für die Online Anmeldung

Die Webseite für die Online Anmeldung ist leider nur in der kroatischen Landessprache verfügbar und somit ist es für Ausländer, die der Sprache nicht mächtig sind, sehr schwierig eine Anmeldung durchzuführen. Hier finden Sie aber eine ausführliche Anleitung zur Online Anmeldung der Urlaubsgäste auf Prijava.hr:

1.Nehmen Sie Kontakt mit der jeweiligen Tourismuszentrale vor Ort auf
2.Sie bekommen eine Email mit Passwort und Anleitung (auf kroatisch)
3.Loggen Sie sich mit dem Passwort ein
4.Anschließend können Sie Ihre Gäste unter "Nova prijava" anmelden (siehe Bilder unten). Die Anmeldung ist nur am Anreisetag und am nächsten Tag möglich
5.Zur Kontrolle finden Sie eine Liste aller gemeldeten Gäste unter "Pregled prijava"
6.Ausloggen können Sie sich rechts oben unter "odjava"
7.Am Abreisetag sollten Sie die Gäste wieder abmelden. Falls Sie das vergessen, übernimmt es normalerweise die Tourismuszentrale vor Ort für Sie :-)

Kontrollen vor Ort
Wer seine Gäste vor Ort nicht ordnungsgemäß anmeldet oder überhaupt keine Anmeldung vornimmt, muss bei einer Kontrolle für den Verstoß teils hohe Strafen zahlen. Vor allem während den Sommermonaten sind in vielen Touristenorten Kontrolleure unterwegs, die die korrekte Anmeldung der Gäste überprüfen. Bei mehrmaligen Vergehen kann im schlimmsten Fall sogar die Unterkunft geschlossen werden.
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  #2  
Alt 13.08.2015, 08:49
katus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Seit diesem Monat gilt in Kroatien ein neues Gesetz welches Vermieter ohne Kroatische Staatsbürgerschaft verpflichtet, monatlich eine Steuererklärung in kroatisch abzugeben. Hierzu bedarf es üblierweise eines örtlichen Steuerberaters sodass nicht unerhebliche Kosten entstehen.
Die Infos unter dem angegebenen Link sind mir bekannt. Allerdings nicht die Info, dass ab Mai 2015 Vermieter ohne Kroatische Staatsbürgerschaft eine monatliche Steuererklärung abgeben müssen.

Wo kann man die Info zur Verpflichtung nachlesen?
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  #3  
Alt 14.08.2015, 17:10
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard

Eine kroatische Quelle habe ich leider nicht.
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  #4  
Alt 07.07.2016, 08:54
FOIstria offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 16.06.2016
Beiträge: 2
Standard Neuigkeiten zum Thema

Hallo Lutz,

ich bin auf der Suche nach konkreteren Informationen zu diesem Thema.

Hast du zwischenzeitlich (der Beitrag stammt ja aus 2015) nähere Infos dazu - falls ja wäre es sehr nett wenn du diese zur Verfügung stellen könntest.

Beste Grüße FOIstria
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  #5  
Alt 07.07.2016, 13:41
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.479
Standard

Ich hatte dazu einen Bekannten gefragt der sich mit dem Thema bestens auskennt, das war der Kernsatz der Antwort:

In Wahrheit ist es so das die Kroatischen Behörden (je nach Stadt bzw. Bezirk) selbst nicht wissen
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