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Urlauberthemen - Antworten auf brennende Fragen
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#1
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Ab 31.07.14 nur noch 300 Zigaretten pro Person erlaubt
Raucher bitte beachten: Ab dem 31. Juli 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Kroatien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten steuerfrei nach Deutschland mitbringen. Ich könnte mir vorstellen dass dies stichprobenhaft kontrolliert wird. Da die Zigarettenpreise in Slowenien aber ebenfalls sehr günstig sind sollte man einfach auf der Heimfahrt dort, statt in Kroatien, kaufen.
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#2
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Also uns aus Ö betrifft das ja gsd. nicht, denn lt. SLO einfuhrbestimmungen sind von HR nach SLO 800 Stk. erlaubt, und von SLO nach Ö ja sowieso.
Aber mal ganz ehrlich, in kroatien ist die stange ziggi gegenüber slowenien vielleicht um 1-2€ um, also warum ein risiko an der D grenze eingehen wenn man von SLO eh 800 Stk einführen darf, auch nach D ? Aber es wird bei euch in D wahrscheinlich gleich wie bei uns, ein minister glaubt mit diesem gesetz die staatskasse zu füllen, und einige einfache bürger klagen beim EU gerichtshof und bekommen recht. Und so wird es wahrscheinlich auch mit der Vignette auf D strassen, geht sicher auch nicht durch. Unser tip, kauft die ziggis in SLO und ihr könnt beruhigt euren grenzübergang ansteuern. Anhang: Genussmittel Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze innerhalb der EU für Genussmittel (Branntwein, Bier, Tabak etc.) werden EU-weit hierauf Steuern erhoben. Daher sind für Genussmittel bestimmte Beschränkungen zu beachten. Grundsätzlich darf jeder einen persönlichen Bedarf aus jedem EU-Staat (ausgenommen Sondergebiete) abgabefrei nach Deutschland einführen. Damit nicht zu viele Genussmittel eingeführt werden, wurden bestimmte Richtmengen festgelegt. Die nachstehenden Richtmengen gelten für Reisen innerhalb der EU: Tabakwaren: Zigaretten: 800 Stück Zigarillos: 400 Stück Zigarren: 200 Stück Rauchtabak: 1 Kilogramm Alkoholische Getränke: Spirituosen (z. B. Whisky, Rum, Wodka etc.): 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein etc.): 20 Liter Schaumwein (Sekt): 60 Liter Bier: 110 Liter Zu beachten ist, dass für Wein aus EU-Staaten keine Richtmenge festgelegt wurde. Daher kann Wein in unbegrenzter Menge aus einem EU-Staat zu privaten Zwecken nach Deutschland eingeführt werden. |
#3
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Zitat:
Bis zum 31. Dezember 2017 sind Zigaretten, die Privatpersonen in den Republiken Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien im steuerrechtlich freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das deutsche Steuergebiet befördern, vorbehaltlich des vorzeitigen Erreichens der globalen Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie 2011/64/EU durch einen der genannten Mitgliedstaaten, nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei.Ich denke es spielt keine Rolle über welche Grenzen/Staaten die Zigaretten gelaufen sind. Die haben eine Steuerbanderole und sind daher leicht als "kroatisch" zuzuordnen. Wenn also irgendwo in Bayern auf einem Rastplatz eine Zollkontrolle, von mir aus stichprobenhaft, ein Fahrzeug mit einer österreichischen und slowenischen Vignette an der Scheibe sieht, könnte es Sinn machen mal nach Zigaretten zu fragen. 500 Stück zuviel wird dann schon richtig teuer! Als Nichtraucher und ohne besondere Kenntnisse des Zollrechts kann es sein dass mir bei der Berechnung ein Fehler unterläuft aber zumindest grob dürfte es stimmen: Wenn man sich seit Januar 2014 eine Schachtel Zigaretten (19 Stück) für 5,00 Euro kauft, werden insgesamt 3,72 Euro als Steuern abgeführt (2,92 Euro Tabaksteuer + 0,80 Euro Mehrwertsteuer). Pro Schachtel 3,70 sind pro Stange 37,00 Euro Bei 5 Stangen = 185,00 Euro, dazu kommt die gleiche Summe nochmals als Strafe = 370,00 Euro.... Das gilt selbstverständlich auch für Österreicher, siehe: www.oeamtc.at/portal/einfuhrb...h+2500+1356352 Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien nach Österreich mitbringen, gilt ab 1. März 2014 eine Steuerfreimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten.Dein Tipp die Zigaretten statt in Kroatien in Slowenien zu kaufen ist natürlich richtig!
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#4
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Hallo Lutz,
wo du recht hast hast du recht. Ist sicher mein fehler etwas zu schreiben ohne vorher die zollbestimmungen von Ö gelesen zu haben. Es stimmt, ziggis aus kroatien wenn sie die 300 stk. überschreiten sind auch für uns in Ö nicht erlaubt. Da wir gedacht haben EU ist eine union und es gilt das schöne wort dess "freien verkehr" für alle EU staaten gleich, lagen wir wohl falsch. Haben wir nicht gewusst, ist aber so, und nicht gewusst schützt auch vor strafe nicht. Hier nochmals der auszug vom BMFF. Der freie Warenverkehr in der EU Waren, die Sie in der EU einkaufen, befinden sich in der EU im so genannten "freien Verkehr". Die im Kaufpreis enthaltenen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern, wie zB Alkoholsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer) wurden in jenem EU-Staat erhoben, in dem Sie die Waren gekauft haben. Derart erworbene Waren können Sie in Ihrem Reisegepäck innerhalb der EU (beachte jedoch Besonderheiten) frei bewegen, ohne dass diese Abgaben ein weiteres Mal bezahlt werden müssen. Dieses Prinzip gilt für den gesamten privaten Warenverkehr mit folgenden drei Ausnahmen: Beim Kauf neuer Fahrzeuge müssen Sie die Erwerbsteuer (Form der Umsatzsteuer) und NoVA (Normverbrauchsabgabe) bezahlen. Sie erhalten jedoch das Fahrzeug von Ihrem Verkäufer umsatzsteuerfrei. Tabakwaren oder alkoholische Getränke in Ihrem Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen. Bei Überschreiten der folgenden Richtmengen müssen Sie darlegen, dass die Waren für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind: Zigaretten 800 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm) 400 Stück Zigarren 200 Stück Rauchtabak 1 Kilogramm Spirituosen 10 Liter andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol. 20 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) 90 Liter Bier 110 Liter Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende Sonderregelung: Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien nach Österreich mitbringen, gilt ab 1. März 2014 eine Steuerfreimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten. |
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