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Der Aufreger der Woche
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Als gefährlich eingestuft Bin Ladens Leibwächter wird nicht abgeschoben
Ein ehemaliger Angehöriger von Osama bin Ladens Leibgarde wird nicht nach Tunesien abgeschoben. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Der in Bochum lebende Mann gilt als gefährlich. Laut "Bild"-Zeitung wird schon seit Jahren vergeblich versucht ihn auszuweisen. Trotz der Änderungen der politischen Situation in dem Land bestehe nach wie vor ein hohes Risiko, dass dem Tunesier Sami A. bei einer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder gar Folter droht, begründete das Gericht seine Entscheidung. "Erhebliche Gefahr für die Sicherheit" Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai vergangenen Jahres festgestellt, dass Sami A. "eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stützt seine Entscheidung auf Angaben des Auswärtigen Amtes und einer Nichtregierungsorganisation.
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