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Allgemeine Bestimmungen für Maut usw. in Slowenien
Allgemeine Bestimmungen für Maut usw. in Slowenien
Allgemeine Informationen: Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge unter 3,5 t zGG ist eine Vignette notwendig, bei Fahrzeugen über 3,5 t zGG wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Bestimmungen für Pkw: Kfz über 1,3 m an der Vorderachse werden höher bemautet. Bestimmungen für Gespanne: Gespanne mit einem Zugfahrzeug über 1,3 m an der Vorderachse werden höher bemautet. Anhänger werden nicht gesondert bemautet. Bestimmungen für Wohnmobile: Wohnmobile werden unabhängig von ihrer Höhe weiterhin in die gleiche Mautklasse eingestuft wie Pkw (2A). Fahrzeugklassen: Klasse 1 Motorräder Klasse 2A Wohnmobile und Kfz unter 3,5t zGG und unter 1,3m an der Vorderachse mit oder ohne Anhänger Klasse 2B Kfz unter 3,5t zGG und über 1,3m an der Vorderachse mit oder ohne Anhänger Eine Liste mit gemessenen und in die entsprechende Mautklasse eingeordneten Fahrzeugen finden Sie im Internet bei der slowenischen Autobahngesellschaft DARS. Vignette: Tipp: Es empfiehlt sich, die Vignette schon vor der Einreise nach Slowenien zu kaufen, denn wer auf vignettenpflichtigen Strecken ohne gültige Vignette angetroffen wird, zahlt zwischen 300 und 800 Euro Geldbuße. Im Dezember 2013 wurde eine neue Mautklasse eingeführt: zweispurige Fahrzeugen bis 3,5 t mit einer Höhe von mehr als 1,3 m gemessen an der Vorderachse werden in die neue Klasse 2B eingruppiert und zahlen für die Vignette deutlich mehr. Wohnmobile werden unabhängig von ihrer Höhe weiterhin in die gleiche Mautklasse eingestuft wie Pkw (2A). Preise:
7-Tages-Vignetten müssen vom Verkäufer mit dem ersten Tag der Gültigkeit gelocht werden, Vignetten mit Laufzeiten von einem oder sechs Monaten werden jedoch immer mit dem Kaufdatum gelocht. Jahres-Vignetten gelten 14 Monate lang (z.B. 1.12.2013 bis 31.1.2015). Ersatz-Vignette: Falls die Windschutzscheibe mit der Vignette vernichtet oder ausgetauscht wurde, kann die Ausstellung einer neuen Vignette beantragt werden. Diese Ersatzvignette gilt für denselben Zeitraum, für welchen die zerstörte bzw. vorher angebrachte Vignette ausgegeben war. Das Antragsformular ist unter dem unten angegebenen Link abrufbar. Dem Antrag sind eine Kopie der Rechnung für den Austausch der Windschutzscheibe und die entfernte Vignette beizulegen. Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden. Antragsformular auf www.dars.si ACHTUNG: Nur in slowenisch oder englischDARS d.d. Tunnel: Karawankentunnel A11 (Sondermautstrecke der ASFINAG) St. Jakob (Österreich) - Jesenice (Slowenien) Für Gespanne eine empfehlenswerte ganzjährige Verbindung. Videomautkarten sind nur für Fahrten in Richtung Süden erhältlich! Für diese Strecke ist, auch wenn sie Teil des Autobahn- oder Schnellstraßennetzes ist, keine Vignette erforderlich. Beachten Sie aber, dass diese Strecke über vignettenpflichtige Straßen erreichbar sind und Sie nur zwischen den hier genannten Anschlussstellen keine Vignette benötigen.
2 Wertkarte (nur auf der A11) zum Preis von 59,50 Euro für 14 Fahrten. Sie ist an den Mautstellen erhältlich, gültig 18 Monate ab Ausstellung und ist nicht an ein Kennzeichen gebunden. Die Gebühren können in bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Karawankentunnel - Mautstelle Rosenbach Tel.: +43 4253 2660 Fax: +43 4253 2643 Maut für Fahrzeuge über 3,5 t: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird eine streckenabhängige Maut erhoben. Die Beträge sind auf der unten angegebenen Internet-Seite zu finden. Wenn Fahrzeuge über 3,5 t mautpflichtige Abschnitte befahren, auf denen keine Mautstation existiert, können die Fahrer der streckenbezogenen Mautpflicht nicht nachkommen und dürfen daher mautfrei fahren. Das betrifft z.B. die Strecke von Triest über Koper an die istrische Westküste. Im Fall einer Kontrolle lässt sich mit dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsberechtigung Teil I das Fahrzeuggewicht nachweisen. Quelle: ADAC.de
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allgemeine bestimmungen, brückenmaut, maut, straßenmaut, tunnelmaut, vignette |
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