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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 12 - Gesetze Verordnungen Regeln


Lutz
04.11.2010, 11:51
Im Bereich von Hafenanlagen ist das Rennbootfahren, Wellenreiten Wasserskifahren (auch Unterricht) und Baden verboten.

Gleiches gilt für den Verkehr von Motor- und Segelbooten und das Surfen in einer Entfernung von 50 m von der Küste.

An Badestränden ist vor den Abgrenzung der Bojenreihen mindestens ein Abstand von 50 m zu halten.

Bei Naturstränden ist ein Abstand von 150 m einzuhalten. In den Freibadezonen an der Küste haben sich Boote mindestens 150 m von der Küste entfernt zu halten. Natürlich ist zum Zwecke des Anlegens und Ankerns (auch mit Landleine) eine Annäherung möglich!

Boote in Gleitfahrt, Seefahrzeuge mit Jetantrieb in Gleitfahrt und Luftkissenfahrzeuge müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste einhalten und dürfen sich nur in Gewässern bewegen, in denen kein ausdrückliches Verbot besteht.

Das Schwimmen außerhalb der Begrenzungen von Strandanlagen und in einer Entfernung von mehr als 100 m von Naturstränden ist untersagt.

Die Verschmutzung des Meeres mit Mineralöl, allen Kunststoff-, Metall-, Glas- und anderen Verpackungen und Abfällen ist zu unterlassen.

In Buchten und Häfen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit generell 4 Knoten (ca. 7.5 km/h), sofern dies lokal nicht anders gekennzeichnet ist.. Bei Fahrten durch Meeresengen und Kanäle sollte die Geschwindigkeit weiter herabgesetzt werden.

In einigen Buchten ist das Ankern gebührenpflichtig. Als Ausgleich dafür werden teilweise Lebensmittel besorgt und Müllbeutel abgeholt. Die Gebührenerhebung in Buchten soll in Kroatien zukünftig gesetzlich geregelt werden. Personen, die Gebühren kassieren, müsse sich durch die Vorlage eines Berechtigungsausweises legitimieren und eine gedruckte Quittung ausstellen.