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Kroatien: Neues - Interessantes - Sonstiges
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Alt 31.01.2013, 17:01
Konni, im Istrien Forum
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Standard Kroatien führt Immobiliensteuer ein

Kroatien führt Immobiliensteuer ein

Nach dem Regierungswechsel im Vorjahr und den Änderungen des kroatischen Steuersystems im Jahr 2012 wird derzeit eine weit führende Steuerreform diskutiert. Wesentliche Neuerung soll die Einführung einer Immobiliensteuer sein.

In Begutachtung. Der Entwurf des Gesetzes wurde Ende 2012 veröffentlicht und ist nun in der Begutachtungsphase. Obwohl die Einführung des neuen Gesetzes noch nicht sicher ist, würde dieses jedoch eine weitreichende Auswirkung für die Bürger und Unternehmen haben. Die Regierung erklärte, dass sie im Anschluss an das Inkrafttreten der Immobilienbesteuerung die persönliche Steuerlast durch eine Reduktion der Einkommensteuern umverteilen möchte.

Grob zusammengefasst soll durch das Gesetz eine Grundsteuer mit einem generellen Steuersatz von 1,5 Prozent auf Immobilien im Besitz von Privatpersonen und Unternehmen eingeführt werden, wobei ein breites Spektrum von Ausnahmen gelten soll. Die Bemessungsgrundlage würde 70 Prozent des Marktwertes der Immobilie betragen, wobei dieser Wert durch die kroatische Steuerbehörde bestimmt und für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten wird. Diese Steuer wäre jährlich zu entrichten. Für Wohnimmobilien wird eine Begünstigung in Höhe von 88 bis 95 Prozent der Steuerzahllast vorgesehen, während für Ferien-,Miet-und Zweitwohnungen eine Begünstigung in Höhe von 70 bis 85 Prozent gelten soll. Der effektive Steuersatz liegt somit zwischen 0,075 und 0,45 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Begünstigungen für Unternehmen und deren Geschäftsräume sollen je nach ihrer Tätigkeit gelten, wobei die Bandbreite der Begünstigung zwischen 80 für die Industrie und 20 Prozent für die einfache Geschäftstätigkeit liegt. Dazwischen sind noch Begünstigungen von 60 (z.B. Bauwesen) und 40 Prozent (Handel) vorgesehen.

Zusätzlich zu einer Steuerumverteilung soll laut Finanzminister Slavko Lini mit Einführung der Immobilienbesteuerung auch die Verwertung bzw. Widmung von bisher ungenutzten Immobilien forciert werden, da auch diese in den Geltungsbereich der neuen Regelung fallen werden.

Quelle: WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2013-01-28

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Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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