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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kind gerettet, Führerschein verloren


Lutz
06.02.2015, 20:09
Ein Notarzt aus Bayern eilt zu einem Kleinkind, das zu ersticken droht. Er rettet das Mädchen, verärgert auf dem Weg dorthin aber zwei Autofahrer. Das soll nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Ein Notarzteinsatz zur Rettung eines Kleinkindes in Lebensgefahr soll einen Mediziner teuer zu stehen kommen. Der Arzt bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung, außerdem droht ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51 Jahre alte Arzt die Strafe des Amtsgerichts Neuburg an der Donau nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Prozess, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, Helmut Walter, einen Bericht im „Münchner Merkur“ bestätigte.

Der Notarzt war im April 2014 von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins nahe Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrmals Autos überholen. Die Fahrer zweier entgegenkommender Autos fühlten sich dadurch bedrängt und zeigten den Arzt an.

Am 15. Januar flatterte dem Notarzt der Strafbefehl ins Haus. Der Mediziner habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen, wird ihm darin bescheinigt. Er, der in 23 Jahren 5500 Notarzteinsätze gefahren ist, hat nach eigenen Angaben noch nie einen Punkt bekommen. Doch der Leitende Oberstaatsanwalt rechtfertigt das Vorgehen seiner Behörde. „Auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss es verhältnismäßig sein“, sagte er der Zeitung.

Zur Online-Petition: FREISPRUCH FÜR DEN NOTARZT (https://www.openpetition.de/petition/online/freispruch-fuer-den-notarzt-alexander-hatz)

Wolfram
07.02.2015, 06:10
Selbst 25 Jahre bei der Feuerwehr, habe ich einige Doofköppe erlebt. So haben sich manche Leute beim Bürgermeister beschwert, wenn wir zum Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn ausgerückt sind, weil sie "aufgeweckt" wurden. Nur konnten DIE weiterschlafen - WIR nicht :mad:

Ich wünsche den beiden Autofahrern sowie dem Herrn Staatsanwalt, das sie mal in eine lebensbedrohliche Notlage geraten ...

... und die Hilfe naht schöön langsam - mit 50 oder 30 km/h :kotz:
oder gar nicht - weil kein Helfer mehr den Führerschein hat :D

edit: soeben die Petition unterschrieben!

Wolfram
07.02.2015, 06:50
Sonderrechte im Straßenverkehr

Als Sonderrechte wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet. Dieses Recht ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und wird in § 35 StVO geregelt.

Sonderrechte führen jedoch nicht dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Diese Pflicht entsteht nur, wenn das Wegerecht nach § 38 StVO durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn in Anspruch genommen wird.

Die Entscheidung, ob und in welchem Maße Sonderrechte in Anspruch genommen werden, liegt ausschließlich beim Fahrzeugführer bzw. beim Fahrer. Die Leitstelle gibt zwar oft eine Einschätzung über die Eilbedürftigkeit eines Einsatzes bekannt, dies ist jedoch keine Anordnung verkehrsrechtlicher Art (Jedoch kann die Leitstellenweisung dienstrechtliche Verpflichtungen darstellen).

Fahrzeuge des Rettungsdienstes

Fahrzeugführer des Rettungsdiensts dürfen sich über die Regeln der StVO hinwegsetzen, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Kimba
07.02.2015, 07:25
Das ist bei uns das Problem, weil jeder Trottel Recht bekommt.
Ich habe gelernt das man bei Einsatzfahrzeugen mit Martinshorn den Weg unverzüglich frei macht.

LG Gisela

Lutz
07.02.2015, 07:35
Da fällt mir wieder ein Anwalt ein: http://www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=11350

leafina
09.02.2015, 13:06
Hallo Lutz, DANKE, dass Du die Petition eingestellt hast. Sonst hätte ich es gemacht, denn so etwas darf einfach nicht passieren, wo kommen wir denn da hin?? Große Bitte an alle Foris: bitte möglichst viieeele unterschreiben!!:db:

leafina
09.02.2015, 13:23
Für den Nachmittag hat die Münchner Generalstaatanwaltschaft eine Stellungnahme angekündigt. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun sei der Starfbefehl gegen ihn zurückgezogen worden, berichtet Notarzt Alexander Hatz auf seiner facebook-Seite.

"Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz" wird in der Online-Petition gefordert. Die Liste wächst stetig. Über 200.000 Menschen haben bereits unterschrieben. Ein Mann aus Hamburg hatte die Petition erst am Donnerstag (05.02.15) gestartet.

Auch der Generalstaatsanwalt Christoph Strötz interessiert sich für den Fall. Strötz habe die Akten bereits angefordert, wolle sich ein eigenes Urteil bilden. Möglich ist, dass der Prozess im April stattfindet oder die Klage wieder zurückgezogen wird.



Erstickungsgefahr bei Kind drohte

Hintergrund der Aktion ist folgender Fall: Im April 2014 wurde Notarzt Dr. Alexander Hatz zu einem Einsatz nach Karlshuld (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen) gerufen. Bei einem Kind bestand der Verdacht auf einen Fremdkörper in der Luftröhre und damit Erstickungsgefahr.

Auf der Fahrt nach Karlshuld habe er, wie immer, mit Blaulicht, Martinshorn, Abblend- und Nebellicht und zusätzlich mit der Lichthupe die anderen Verkehrsteilnehmer gewarnt. An eine "enge Begegnung" mit anderen Verkehrsteilnehmern konnte er sich nicht erinnern. Kurz darauf erfuhr er, dass gegen ihn ermittelt wird. Ein Autofahrer hatte ihn angezeigt.

Konni
09.02.2015, 14:57
Wir beide haben die Petition natürlich auch unterschrieben - getrennt voneinander!

Eliane
09.02.2015, 18:04
Die Online-Petition erreichte ganz schnell über 200.000 Stimmen mit dem Ergebnis, dass die Staatsanwaltschaft heute die Anklage zurückgezogen hat. Kam gerade in den Nachrichten!

Ludwig
09.02.2015, 18:28
Die Online-Petition erreichte ganz schnell über 200.000 Stimmen mit dem Ergebnis, dass die Staatsanwaltschaft heute die Anklage zurückgezogen hat. Kam gerade in den Nachrichten!

Man sollte schon genau hinhören was der Staatsanwalt gesagt hat: die Petition war nicht der Auslöser, sondern die Anhörung des Verteidigers von dem Arzt. Diese Anhörung hat dazu geführt den Strafbefehl zurück zu nehmen.

Wolfram
09.02.2015, 19:01
... dass die Staatsanwaltschaft heute die Anklage zurückgezogen hat ...

Das ist nicht korrekt! Ich habe heute mehrfach die Nachrichten gehört, darin wurde berichtet: "... der "Strafbefehl" gegen den Notarzt wurde zurückgezogen.

Das könnte bedeuten, die Sache ist noch nicht ganz ausgestanden!

Ich denke und hoffe aber, "auf einem guten Weg!"

Ludwig
09.02.2015, 19:39
genau hinhören.
Ende gut alles gut.

https://www.youtube.com/watch?v=gsweelK4X04

Jugocaptan
10.02.2015, 16:23
So eine Petition kann ja auch ein Strafverfahren nicht verhindern. Aber zum besseren Nachdenken der Behörde sicherlich anregen.
Unterschrieben hab ich trotzdem!