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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Durchreise Slowenien ab 15. Juli - wichtige Änderung!


Lapinkulta
14.07.2021, 05:46
Auch beim Transit durch Slowenien muß man ab 15. Juli nachweisen können, daß man geimpft oder getestet ist!

Gerade für die Rückreise ist es daher wichtig zu wissen, wo man sich in Kroatien testen lassen kann. Hier ein Artikel aus der Kleinen Zeitung mit Links zu allen derzeitigen Testmöglichkeiten. (https://www.kleinezeitung.at/lebensart/reise/6007651/Test-fuer-SlowenienTransit_Hier-koennen-sich-Touristen-in-Kroatien)

Lutz
14.07.2021, 14:11
Neuer Stand heute:


Die Regierung hat heute, 14. Juli, beschlossen, dass die beiden Ausnahmen (Transit- und internationaler Verkehr) , die ansonsten nur bis einschließlich 14. Juli 2021 gelten, bis einschließlich 15. August 2021 gelten . Die Einreise nach Slowenien ohne Überweisung in häusliche Quarantäne und ohne PCT-Bedingung (Patienten, geimpft, getestet) ist daher für diese beiden Ausnahmen bis zum 15. August 2021 erlaubt.
Somit ist die Einreise nach Slowenien ohne Verweisung in häusliche Quarantäne und ohne PCT-Bedingung bis zum 15. August 2021 erlaubt.

Lapinkulta
14.07.2021, 15:45
So wie es aussieht, sind die Slowenen noch zur Vernunft gekommen.

Rolf
14.07.2021, 20:37
Rückreisetest ist hinfällig.

Lapinkulta
13.08.2021, 15:17
Jetzt hat Slowenien angekündigt, die 3G-Regeln beim Transit ab 16. August zu kontrollieren......

DougHeffernan
20.08.2021, 07:23
https://www.sea-help.eu/news-allgemein/kroatien-transit-slowenien-3g-regel/

3-G-Regel für Transit Slowenien auf 23. August verschoben

Lutz
20.08.2021, 08:32
Für Kroatienurlauber, die mit dem eigenen PKW das Land an der Adria bereisen, gilt ab Montag, den 23. August 2021: Wer für den Transit die Strecke durch Slowenien wählt, muss die 3-G-Regel erfüllen, also geimpft, getestet oder genesen sein. Es ist davon auszugehen, dass die Slowenen an den Grenzstationen bei der Ausreise aus Kroatien diese nicht ganz so neue Regelung entsprechend kontrollieren. Die möglichen Folgen reichen von Zurückweisungen an der Grenze bis hin zu saftigen Bußgeldern bei Kontrollen im Landesinneren.
Betroffen von der Maßnahme sind alle Urlauber, die sich derzeit in Kroatien aufhalten und das Land ab dem 23. August, 00.00 Uhr via Transit Slowenien verlassen. Wer also nicht geimpft oder genesen ist, der sollte vor der Abreise eine der Teststationen in Kroatien aufsuchen und sich nur mit einem Antigentest, nicht älter als 48 Stunden oder einem PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden zur Ausreise aus Kroatien an die slowenische Grenze begeben.

3-G-Regel für Transit Slowenien auf 23. August verschoben
Bereits im Juli berichtete SeaHelp von der „Last-Minute-Aktion“ Sloweniens, sehr kurzfristig für den Transit entsprechende Tests zu verlangen. Aufgrund einer Intervention der kroatischen Tourismuswirtschaft gelang es, für diese Maßnahme einen vier-wöchigen Aufschub zu erreichen, der allerdings mit dem 15. August 2021 enden sollte. Jetzt wurde die neue Transit-Regelung abermals kurzfristig um eine Woche verlängert. Diese Maßnahme, die erst am Abend des 14. August seitens der slowenischen Regierung mehr als kurzfristig bekannt gegeben wurde, mag noch in anderen Medien anders veröffentlicht worden sein.
Auch der ÖAMTC kommuniziert der aber bereits das richtige Datum. Dennoch besteht die Gefahr, dass viele Urlauber ebenso wie Boots- und Yachteigner aufgrund der Vielzahl an teils sehr kurzfristigen Meldungen, Verordnungen, Gebote und Verbote dieser wichtigen Nachricht keine Beachtung geschenkt haben dürften.

Viele Touristen von Transit – Beschränkungen betroffen
Es ist unbestritten, dass sowohl in Deutschland als auch in Österreich die Impfquote mit mehr als circa 50 % entsprechend hoch ist, aber in Kroatien boomt der Tourismus, derzeit zählen die offiziellen Stellen weit mehr als eine Million Besucher. Zieht man diejenigen ab, die bereits geimpft oder genesen sind bzw. mit dem Flugzeug angereist sind, bleibt immer noch eine nicht unerhebliche Zahl an Urlaubern, die eigentlich einen Test für die Rückreise aus Kroatien, bzw. für den Transit durch Slowenien benötigen würden.

Kinder, die 15. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht betroffen
Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Regelung ausdrücklich nicht betroffen.

Auch deutsche Reiserückkehrer benötigen Test
Übrigens: Auch deutsche Rückreisende müssen bei der Einreise nach Deutschland bereits an der Grenze in Besitz eines gültigen Antigentests sein, sonst droht bei gelegentlich durchgeführten Kontrollen ein Bußgeld zwischen 250 Euro und 1.000 Euro pro Person, wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage der SeaHelp-Redaktion nochmals mitteilte. Ebenso verneinte die Pressestelle des bayerischen Gesundheitsministerium, dass man sich auch noch nach Grenzübertritt in Deutschland testen lassen könne, um ein Bußgeld in empfindlicher Höhe zu vermeiden. Solche Aussagen tauchten schon vereinzelt in Foren auf, wir gingen ihrem Wahrheitsgehalt auf den Grund.

Selbst slowenisches Fremdenverkehrsamt wusste von nichts
„Die Einführung der 3-G-Regel für den Transit durch Slowenien wurde wegen der relativ kurzfristigen Bekanntgabe und der geplanten schnellen Umsetzung um einen Monat verschoben, damit sich Kroatien-Urlauber bei ihrer Rückreise darauf längerfristig einstellen können“, hieß es beim slowenischen Fremdenverkehrsamt im München noch anlässlich einer Anfrage der SeaHelp-Redaktion am Freitagnachmittag. Weiterhin schien man sich sicher zu sein: „Wir schließen Stand heute aus, dass die erlassenen Vorschriften abermals geändert werden.“ Offensichtlich waren die Mitarbeiter von der nochmaligen Last-Minute-Änderung selbst überrascht worden, denn jetzt gilt die Regelung erst ab 23. August 2021.

Tests müssen in Kroatien erfolgen
Im Klartext heißt das, wie eingangs bereits ausgeführt: Wer nicht geimpft oder genesen ist und dies auch entsprechend nachweisen kann, benötigt ab 23. August 2021 beim Transit durch Slowenien einen gültigen Test. Die Möglichkeit, sich testen zu lassen, besteht in Kroatien in ausreichendem Maße. Doch Achtung: Österreicher, die nach der Rückkehr aus dem Kroatien-Urlaub einen Test in Österreich durchführen lassen konnten, müssen sich mit Inkrafttreten der neuen Regelung bereits in Kroatien testen lassen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Für deutsche Urlauber gilt diese Regelung bereits länger.

Slowenien wird kontrollieren
Wer ab Montag, 23. August 2021 die Rückreise aus Kroatien mit dem eigenen Fahrzeug antritt, der sollte zumindest an den ersten Tagen nach Inkrafttreten der 3-G-Regel für den Slowenien-Transit an der kroatisch-slowenischen Grenze etwas mehr Zeit einplanen, denn mit Kontrollen ist zu rechnen.

Lutz
21.08.2021, 12:48
​ACHTUNG ÄNDERUNG TRANSIT DURCH SLOWENIEN

Wie die Regierung in Laibach am Freitag entschied, wird der Transitverkehr auch weiterhin auflagenfrei bleiben, die Ausnahme wurde nochmals verlängert. Somit müssen Durchreisende vorerst bis zum 29. August keinen 3-G-Nachweis erbringen. Die neue Nachweispflicht hätte sonst schon ab kommendem Montag, den 23.08. gegolten.

Wie bisher von der slowenischen Regierung gehabt, können Personen auch weiterhin auflagenfrei durch das Land durchreisen. Dies spielt etwa für Menschen eine Rolle, die mit dem Auto von Österreich über Slowenien nach Kroatien gelangen wollen. Auflage für das Durchreisen ohne Nachweispflicht ist jedoch, dass die Reisenden Slowenien nach spätestens zwölf Stunden wieder verlassen haben müssen.

In Slowenien werden die Corona-Verordnungen wöchentlich evaluiert, sprich verlängert oder abgeändert. Dies ist auch der Grund, weshalb die Ausnahme für Transitreisende auch vorerst nur bis zum 29. August gilt. Das gleiche gilt übrigens auch für Kinder unter 15 Jahren. Auch sie müssen keinen Nachweis erbringen. Für alle anderen Personen heißt es derzeit beim Grenzübertritt, nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.