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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verordnung über die Sicherheit der Schifffahrt in der Republik Kroatien


Konni
10.08.2023, 11:20
Jeder Unfall muss grundsätzlich sowohl bei der kroatische Polizei als
auch bei der entsprechenden Hafenbehörde gemeldet werden.



Gemäß der Verordnung über die Sicherheit der Schifffahrt in Binnengewässern und im Küstenmeer der Republik Kroatien ist der Kapitän der Seeanlage verpflichtet, das MRCC (Maritime Search and Rescue Service) unverzüglich über den Küstenfunksender Plovputa doo auf UKW-Funkkanal zu benachrichtigen 16, UKW-DSC-Kanal 70 oder unter der gebührenfreien Telefonnummer 195 (00 385 1 195) bei jedem Unfall oder außergewöhnlichen Ereignis, das die Sicherheit des Schiffes beeinträchtigt, wie z. B. Kollision, Strandung, Beschädigung, Panne oder Bruch , Überschwemmung oder Bewegung der Ladung, Schäden am Rumpf oder an der Struktur des Schiffes oder der darauf befindlichen Personen. All dies muss innerhalb von 12 Stunden erledigt sein!