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Archiv (Druckversion) verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Istrien: Städte u. Gemeinden vergeben keine Konzessionen mehr für Seegrundstücke


Konni
20.10.2023, 14:33
Durchbruch in Istrien: viele Städte und Gemeinden werden keine Konzessionen mehr für Seegrundstücke vergeben
von Norbert Rieger, veröffentlicht am 16.10.2023


Auf der nächsten Sitzung der Versammlung der Gespanschaft Istrien, die am Donnerstag in Pazin stattfinden wird, werden die Ratsmitglieder unter anderem über die Aufhebung der Genehmigung zur Erteilung von Konzessionen für Seegrundstücke für zehn istrische Städte und Gemeinden entscheiden.

Im Jahr 2016 erlaubte der Landkreis Pula, Poreč, Umag, Novigrad, Vodnjan, Medulin, Funtana, Tar Vabriga, Fažana und Vrsar, Konzessionen für Seegrundstücke zu erteilen, und nun entzieht er ihnen dieses Recht aufgrund von Gesetzesänderungen.

– Da mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Seeeigentum und Seehäfen das alte Gesetz seine Gültigkeit verlor und damit die Rechtsgrundlage, auf deren Grundlage die Genehmigung erteilt wurde, endete, und als Folge davon die Das allgemeine Gesetz müsse aufgehoben werden, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Wenn wir das aktuelle Beispiel der Stadt Umag nehmen , die illegal eine Konzession für maritime Vermögenswerte in Savudrija erteilt hat, wird die Entscheidung über eine neue Konzession in Zukunft nur von der Gespanschaft Istrien getroffen.

Das Ministerium für nachhaltige Entwicklung des Kreises erklärte nämlich gegenüber Istra24 , dass in Zukunft, wenn diese Vorschläge auf der Sitzung der Kreisversammlung angenommen werden, Entscheidungen über Konzessionen vom Kreis getroffen werden.

Außerdem kann der Kreis gemäß dem neuen Gesetz die Entscheidung über Konzessionsgenehmigungen erneut an lokale Selbstverwaltungseinheiten (Städte und Gemeinden) delegieren, allerdings nur bis zum Ende der aktuellen Amtszeit der gewählten Vertretungsbehörde.

Ein solches rechtliches Umfeld eröffnet viel Spielraum für politische Spiele, da der Landkreis beispielsweise „befreundeten“ lokalen Selbstverwaltungseinheiten Genehmigungen erteilen und diese anderen verweigern kann.

Auch Entscheidungen über Konzessionsgenehmigungen fallen weiterhin in die Zuständigkeit der lokalen Selbstverwaltungseinheiten, werden aber jetzt als „Genehmigungen“ bezeichnet.

Trotz dieser rechtlichen Änderungen bleibt die brennende Frage der Festlegung der Grenzen des Meereseigentums bestehen, die im größten Teil der istrischen Küste überhaupt nicht festgelegt wurde.

Das Bezirksamt hat uns bestätigt, dass vor einer Entscheidung über die Erteilung von Konzessionen das Seeeigentum sowie der Plan für die Veräußerung des Seeeigentums und der Plan für die Gewährung von Konzessionen festgelegt werden müssen.

Es scheint, dass die gesetzlichen Änderungen die Konzessionsvergabe etwas verlangsamen könnten, was in der heutigen Zeit heftiger Bauangriffe an der Küste gar nicht so schlecht ist.


Quelle: Kroatien-Nachrichten.de (https://kroatien-nachrichten.de/durchbruch-in-istrien-viele-staedte-und-gemeinden-werden-keine-konzessionen-mehr-fuer-seegrundstuecke-vergeben/)