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Immobilien in Kroatien
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Themen-Optionen |
#1
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Was ist erlaubt auf einem Grundstück in Sport-Freizeitsgebiet?
Hallo Zusammen.
Wir haben letztes Jahr ein Grundstück in Peroj ( direkt am Meer ) gekauft. Der Grundstück befindet sich in einem sogenannten Spot- und Freizeitsgebiet, und es ist kein Bauland! Genau das was wir wollten. Uns fehlen aber immer noch Informationen... Kann mir jemand einen Link schicken wo ich darüber ( deutsch ) nachlesen kann was wir auf unserem Grundstück " aufführen " dürfen? Dürfen wir einen Grillplatz anlegen? Feuer ??? Garten??? ein kleines Clo-Haus??? Bin für alle Infos dankbar! Lg.: Judit |
#2
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Hallo Judith,
Wir waren bis vor ein paar Jahren auf einen Grundstück im Peroj unten bei den Beachvolleyballfeld. Dieses gehört einen Bekannten von uns. Er hat ein Gartenhaus mit einen kleinen massiven Gerätehaus(Dusche und Wc) Wir waren dort mit dem Wowa oder Womo. Grill war auch vorhanden. Wasser und Abwasser vorhanden aber Strom über Notstromgerät Man darf alles dort ausser das vor 4Jahren das Übernachten im Womo als Wild campen eingestuft wurde. Als beim Nachbarn der Wowa beschlagnahmt wurde sind wir abgereist. Seitdem waren wir nicht mehr unten Die genaue Auskunft kann dir doch sicher die Gemeinde geben oder beim Käufer nachfragen. Viel Glück Ach ja, wo ist euer Grundstück, bin neugierig ( war unser Traum) Gruss Winni |
#3
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Zitat:
Jährlich fallen große Flächen Bränden zum Opfer!
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Beste Grüße aus Wilhelmsfeld Wolfram Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind. (Otto von Bismarck) Top-Themen:
▶Touristen ABC◀ | ▶Urlauberthemen - Antworten auf brennende Fragen◀ | ▶Ortsregister◀ | ▶Veranstaltungskalender◀ ... 374 Seemeilen Adria |
#4
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oder hier:
www.istrien-live.com/forum/sh...ad.php?t=12329 www.istrien-live.com/forum/showthread.php?t=5618 sieht man jedes Jahr...
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#5
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Hallo Winni,
dake für dein Antwort! Ich habe Dir PN geschickt. Was bedeutet genau "beschlagnahmt"? Lg.: Judit |
#6
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"beschlagnahmt" bedeutet, dass der Wohnwagen aufgrund einer Straftat - Campen außerhalb eines Campingplatzes = Schwarzcampen - von der kroatischen Polizei "kassiert" wurde! Möglicherweise hat ihn der Besitzer "nach Zahlung einer kräftigen Strafe" wiederbekommen
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Beste Grüße aus Wilhelmsfeld Wolfram Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind. (Otto von Bismarck) Top-Themen:
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#7
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Zitat:
MfG Winni |
#8
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Zitat:
Nach Ca.4 Wochen konnte er alles abholen. Er wurde auch versiegelt. Winni |
#9
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Hallo Wolfram, hallo Lutz!
Danke für die Info. Wir gehören zu der Sorte die wissen wie es mit Feuer (ganz besondere) in Kroaten umgeht. Ich gebe euch Recht, man kann nicht oft genug betonen das Vorsicht angesagt ist!! Wir hatten in dem Letzten Jahren sehr viel Zeit mit WOMO hauptsachlich in Istrien aber auch in ganz Kroatien verbracht. Am meisten in Nebensaison. Einmal im Hochsaison, da natürlich auf Campingplätzen...sonst abseits von Zivilisation irgendwo direkt an der Küste. Wir haben auch schon schreckliches was Feuer beim Trockenheit betrifft erlebt. Eine Gruppe betrunkene Jugendliche beim "Lagerfeuer Wettbewerb"... Meine Frage bezüglich ua. Grillplatz errichten bezieht sich auf Rechtliche Auflagen bezüglich kleine Baumaßnahmen in dem genannten Gebiet. Da würde ich für Infos sehr dankbar. Vill. kennt jemand jemanden der sich mit dem rechtlichen Dingen auskennt... ( gerne gegen Entgeld ). Lg. Judit |
#10
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Es ist (leider) so dass man direkt an der Küste sehr wenig Spielraum hat. Ein wenig weg vom Ufer oder so dass man das Grundstück nicht direkt einsieht ist schon weniger problematisch. Ein Wohnwagen ist immer kritisch, ein "Geräteschuppen" eher nicht. Auch wenn der kroatische Nachbar etwas tut heisst es noch lange nicht dass dies der "Fremde" auch tun darf. Aber wie immer gilt auch hier der Grundsatz "wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter".
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